| Rechte unserer Mitglieder - Vollmitgliedschaft |
Als Mitglied des Mietervereins können Sie sich kostenlosen Rechtsrat in allen Miet- und Wohnungsfragen einholen. Das kann sowohl schriftlich, telefonisch, als auch mündlich im Rahmen der Sprechstunden erfolgen. Die mündliche Beratung ist dabei in jedem Falle der schriftlichen vorzuziehen, da der Rechtsberater hierbei durch gezielte Rückfragen sich eine wesentlich bessere Einsicht in Ihre Probleme verschaffen kann. Zu diesen Beratungen sollten alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden. Außerdem finden Außensprechstunden in Altenkirchen, Bad-Neuenahr-Ahrweiler, Cochem, Mayen, Montabaur, Remagen und Westerburg statt. Genaue Sprechzeiten und Ort der Außensprechstunden erfahren Sie in unseren Büros in Neuwied (neuwied@mieterbund-mittelrhein.de) und Koblenz (koblenz@mieterbund-mittelrhein.de). Der Mieterverein prüft für Sie alle Forderungen des Vermieters, zum Beispiel Mieterhöhungen, Nebenkosten- oder Heizkostenforderungen und so weiter. Er informiert Sie bezüglich Kündigungen, Renovierung, Mängel der Mietsache und ähnlichem. In all diesen Fällen kann Ihnen der Rechtsberater des Mieterbundes mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der Mieterverein erledigt für Sie die Korrespondenz (ohne Berechnung anfallender Schreibgebühren) mit dem Hauseigentümer, dessen Anwalt oder Bevollmächtigten und den Behörden. Auch diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Leider sind wir jedoch nicht in der Lage, die Interessen unserer Mitglieder vor Gericht zu vertreten. Aber auch insoweit haben wir Vorsorge getroffen. Nach Prüfung durch den zuständigen Sachbearbeiter und den Vorstand auf die Erfolgsaussicht, gewähren wir Kostenschutz für gerichtliche Verfahren bei geringer Selbstbeteiligung (100,00 € je Schadenfall), daß heißt, die Übernahme aller Prozeßkosten unter folgender Voraussetzung:
Die dreimonatige Wartefrist bedeutet, daß eine Kostenübernahme nur dann erfolgen kann, wenn das Schadensereignis drei Monate nach Eintritt in den Mieterverein entstanden ist. Als Entstehungsgrund ist hierbei nicht die Klage oder ähnliches zu sehen, sondern es geht ausschließlich darum, wann im konkreten Fall erstmals die Angelegenheit anhängig geworden ist. Bei einer Kündigung wäre also nicht das Kündigungsdatum, sondern das Datum des Kündigungsgrundes maßgebend. Der Mieterverein versorgt Sie mit interessantem Informationsmaterial, auf Grund dessen Sie sich auch als Laie über das sich stetig ändernde Mietrecht informieren können. Als wichtigstes Informationsbindeglied zwischen den Mieterorganisationen und dem Mitglied erhalten Sie alle zwei Monate die Mieterzeitung. Der Mieterverein trägt durch die Erstellung und Verarbeitung von Broschüren dazu bei, daß jeder Bürger die Möglichkeit erhält, sich über den Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu unterrichten. Der Mieterverein wirkt über den Landes- und Bundesverband mit auf die Landes- und Bundeswohnungspolitik ein. Der Mieterverein wirkt bei allen örtlichen Wohnungsproblemen, sei es bei der Erstellung von Mietspiegeln, der Durchführung von Grundsatzentscheidungen bei Gerichten oder anderen wohnungspolitischen Maßnahmen mit. Der Mieterverein trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten über entsprechende Veröffentlichungen in Presse und Rundfunk sowie durch die Durchführung von Aufklärungsveranstaltungen mit dazu bei, daß das allgemeine öffentliche Bewußtsein in punkto Mietrecht auf den neuesten Stand gebracht wird. |
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